DSGVO für Feuerwehren & Co.
Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Die DSGVO führt jedoch zu großer Unsicherheit, besonders bei ehrenamtlichen Vereinen wie Feuerwehren und Hilfsorganisationen. Wir möchten Euch gemeinsam mit einem Anwalt für Datenschutz helfen, Durchblick zu bekommen. Was ist jetzt zu tun? Was bedeutet die DSGVO für meine Feuerwehr und Verein? Begleitend zu unserem Infoabenden, findet Ihr hier hilfreiche Links und Infos, die wir nach und nach ergänzen.
Vortrag
Vorlagen
- DSGVO-Beispielformulierung für Freizeiten / Wettbewerbe / Ausflüge – Teilnahmeformular
- Formulierungshilfe Datenschutzinformation – Verein
Linksammlung
- LFV Bayern: Datenschutz im Verein und die neue Datenschutz-Grundverordnung
- HLFS Hessen: Florix-Erlass
- LFV Rheinland-Pfalz: Handlungshilfe für Vereine und Verbände zur Datenschutzgrundverordnung
- Hessischer Datenschutzbeauftragter: Datenschutz im Verein
- Tool zur Verschlüsselung: VeraCrypt
Unser Experte
Dirk Koch ist niedergelassener Rechtsanwalt in Frankfurt am Main. Die eigene Kanzlei beschäftigt sich im Schwerpunkt mit den Themen IT-Security und Datenschutz. Darüber hinaus ist er als stellv. Stadtbrandinspektor der Feuerwehr Eschborn ehrenamtlich tätig und ist Geschäftsführer der Feuer Software GmbH, ein Unternehmen, dass Einsatzsoftware für Feuerwehren in Deutschland entwickelt, vertreibt und betreut.
Rechtsanwalt Dirk Koch
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